17. Feb 2025
Seit 1. Januar dieses Jahres gilt in Deutschland die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Verbraucher*innen, aber auch Kolpingsfamilien, die Gebrauchtkleider sammeln, sind durch die neue Gesetzgebung verunsichert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz gibt auf seiner Internetseite Entwarnung: „Für die allermeisten Verbraucher*innen in Deutschland ändert sich in der Praxis nichts“, heißt es dort. Auch unser Gebrauchtkleider-Experte beim Inklusionsunternehmen „Die Brücke“ in Bad Lippspringe, Christian Schlingschröder, gibt Entwarnung: „Im Kern bleibt alles, wie es war.“
Dem Gesetz liegt eine europaweit gültige Verordnung zugrunde, die vor allem Länder mit geringer Recyclingquote motivieren soll, eben diese zu erhöhen. „In Deutschland liegt die Recyclingquote bei Altkleidern mit derzeit 64 Prozent aber schon hoch“, erläutert Christian Schlingschröder. „Dazu trägt sicherlich auch bei, dass das System der Altkleidersammlung bei vielen Menschen bekannt ist.“
Auch mit dem neuen Gesetz gilt: Gut erhaltene Kleidung und Schuhe, erkennbar gebrauchte Kleidung und Schuhe, die aber noch getragen werden können, aber auch Stofftiere gehören weiterhin in die Gebrauchtkleider-Container – gut und wasserdicht in die bekannten Säcke verpackt. Was dagegen Müll ist, gehört weiterhin in den Restmüll, also zum Beispiel zerrissene oder öl- und farbverschmierte Kleidung, Malervlies und Stoffreste. Christian Schlingschröder hat eine praktikable Faustregel: „Was man selbst im Zweifel noch tragen könnte, kann als Gebrauchtkleidung weiterverwendet werden.“
Der Experte von der „Brücke“ hat mit Entsorgungsunternehmen in der Region Ostwestfalen über das Thema gesprochen, unter anderem in Paderborn, Bielefeld und Gütersloh. Sie bestätigen: Im Kern bleibt alles, wie es war. „Niemand, der seinen Müll korrekt entsorgt, muss Sorge haben, dass seine Graue Tonne nicht mehr geleert wird“, so Christian Schlingschröder.
„Als Faustregel gilt: Was man selbst im Zweifel noch tragen könnte, kann als Gebrauchtkleidung weiterverwendet werden.“
Christian Schlingschröder
Auf der anderen Seite hat leider der Müllanteil in den Altkleidercontainern in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Das erschwert den caritativen Sammlern wie Kolping die Arbeit, kostet Zeit und damit letztendlich auch Geld, das für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden könnte. „Lebensmittelreste, Windeln, Flachbildfernseher, sogar klein geschnittene Matratzen haben wir schon in den Containern gefunden“, berichtet Christian Schlingschröder. „Alles, wovon die Leute glauben, es auf diesem Weg bequemer oder günstiger entsorgen zu können.“ Aber letztendlich illegal – und zu Lasten der gemeinnützigen Sammler.