05. Aug 2026

Künstliche Intelligenz kann bei der Erstellung von Texten, Bildern, Videos und Grafiken für die Öffentlichkeitsarbeit eine große Hilfe sein. Es gilt jedoch, eine Reihe rechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten, die nicht nur für gewerbliche Anbieter gelten, sondern auch im Ehrenamt. Ganz aktuell gilt seit Anfang dieses Monats die neue EU-Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Sie umfasst neben gewerblichen Anbieter*innen auch Vereine, also auch Kolpingsfamilien. Die Kennzeichnungspflicht soll vor allem vor Deep Fakes, Fake News und weiteren gefälschten Inhalten wie falschen Produktbeschreibungen oder Bewertungen schützen.
Im Kern sagt die Kennzeichnungspflicht: Überall dort, wo Nutzer*innen mit KI in Kontakt kommen, muss dies für sie klar erkennbar sein, wenn ansonsten eine Verwechslungsgefahr besteht.
Konkret heißt das: Bei Bildern und Videos muss ein Hinweis, wie zum Beispiel "KI-generiert", direkt ins Auge fallen. Ein allgemeiner Hinweis im Impressum oder als Hashtag unter einem Posting in den Sozialen Medien genügen nicht mehr. Rechtliche Vorgabe ist ein sichtbares Zeichen im oder zumindest am Bild. Beim Video: eine Einblendung zu Beginn und bei längeren Filmen auch wiederholt.
Auch Texte, die mit KI generiert und nicht verändert oder angepasst veröffentlicht werden, müssen als solche gekennzeichnet werden.