Sozialwahl 2023: Machen Sie jetzt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch

18. Apr 2023

Sozialwahl 2023: Machen Sie jetzt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch

Vom 11. April bis zum 31. Mai 2023 finden die Sozialwahlen statt. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) tritt mit klaren Forderungen für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben der Versicherten an. In ihrem Wahlprogramm formuliert sie Maßnahmen, für deren Umsetzung sich ihre gewählten Vertreter*innen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungssysteme einsetzen.

Mensch. Würde. Selbstbestimmung.

Mit dieser Ausrichtung kandidieren die drei christlichen Sozialverbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) – gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA). Für die Sozialwahlen 2023 benennt sie Reformschritte für die Renten- und Krankenkassen sowie die Berufsgenossenschaften.

Demographischer Wandel, die fortschreitende Digitalisierung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie erfordern neue Antworten in den sozialen Sicherungssystemen. Die ACA stärkt die solidarische Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen sozialen Absicherung. „Wir müssen unsere sozialen Sicherungssysteme auf die aktuellen Bedürfnisse der Menschen ausrichten und für die Zukunft den Herausforderungen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens mit solidarischer Teilhabe begegnen“, sagt der Bundesvorsitzende der ACA, Andreas Luttmer-Bensmann.

Was ist die Sozialwahl?

Alle sechs Jahre finden bundesweit Wahlen zu den Gremien der Sozialversicherungsträger statt. Rund 51 Millionen Versicherte und Rentner*innen sind wahlberechtigt. Im Rahmen der sozialen Selbstverwaltung nehmen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Sozialversicherungsträger. 

Gemeinsam kontrollieren ihre Vertreter*innen die Geschäftsführung von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern. Darüber hinaus befinden die ehrenamtlich gewählten Vertreter*innen in Widerspruchsausschüssen über Anliegen der Versicherten. Sie sind „Anwält*innen“ von Versicherteninteressen. Die Besetzung der Gremien erfolgt über Wahlen. Damit wird sie demokratisch legitimiert.

Hier engagieren wir uns

Für das Kolpingwerk Paderborn engagieren sich folgende Personen:

  • Wolfgang Gelhard (auf dem Foto rechts): im Vorstand der DRV Westfalen
  • Winfried Henke: als dessen 1. Stellvertreter
  • Christian Nagel (Bildmitte): als dessen 2. Stellvertreter
  • Victoria Valentin (2. von rechts): in der Vertreter*innenversammlung der DRV Westfalen
  • Regina Schafmeister (2. von links): als ihre Stellvertreterin
  • Daniel Fissenewert (links): im Verwaltungsrat der AOK Nordwest
  • Dietmar Mantel: als dessen Stellvertreter
  • Stefanie Siewert: als Stellvertreterin im Verwaltungsrat der AOK Nordwest

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