10. Nov 2025

Die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland hat am Wochenende mit großer Mehrheit entschieden, eine AfD-Mitgliedschaft für unvereinbar mit einer Zugehörigkeit zum Verband zu erklären. Eine entsprechende Satzungsänderung ermöglicht künftig den Ausschluss von Mitgliedern, die in Wort oder Tat Positionen vertreten, die den Grundsätzen und dem Leitbild von Kolping widersprechen. "Es ist gut, dass dieser Beschluss Klarheit schafft", freut sich unser Diözesanvorsitzender Winfried Henke, der als Delegierter an der Bundesversammlung teilgenommen hat.
"Eine Mitgliedschaft bei Kolping und in der AfD sind nicht miteinander vereinbar. Als Kolpingwerk Paderborn freuen wir uns über diesen klaren Beschluss der Bundesversammlung", sagt Henke.
"Wir sind der Überzeugung, dass sich die Werte von Kolping als katholischer Sozialverband und das, wofür die AfD steht, fundamental widersprechen. ‚Jedes menschliche Wesen, unabhängig von Vielfaltsdimensionen, trägt angeborene und unverletzliche Werte in sich und hat unveräußerliche Rechte.‘ So steht es im Leitbild von Kolping, unter Berufung auf Art. 1, Abs. 1 unseres Grundgesetzes.
Wir stehen für Offenheit, Vielfalt und Toleranz, Menschlichkeit und Solidarität. Es ist gut und richtig, dass der Beschluss der Bundesversammlung dies klar auf den Punkt bringt.“