15. Jun 2023
Einmal im Jahr sagt die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld allen, die sich ehrenamtlich für das Handwerk engagieren, mit einem Fest „Danke“. Der „Treffpunkt Handwerk“ bietet außerdem die Gelegenheit zum Austausch und zum Netzwerken mit Vertreter*innen der Handwerkskammer und der vier Kreishandwerkerschaften in OWL. Die Veranstaltung findet immer im Anschluss an die Vollversammlung der Kammer statt, so auch gestern (am Mittwoch, dem 14. Juni 2023).
Wie in jedem Jahr, hat das Kolpingwerk Paderborn beim „Treffpunkt Handwerk“ über seine Arbeit und das ehrenamtliche Engagement der Kolpinger*innen informiert. Viele Gespräche am Infostand des Kolpingwerkes boten dazu in lockerer Atmosphäre eine gute Gelegenheit. Unter anderem haben uns Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, und der Vizepräsident der Arbeitnehmerseite, Ralf Noltemeyer, besucht.
„Das Handwerk ohne das Ehrenamt? Undenkbar!“, sagt die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld. „Eine Handwerkskammer ohne Kolping ist denkbar – aber nicht sinnvoll“, möchten wir ergänzen und bedanken uns herzlich für die Einladung zu der gestrigen Veranstaltung.
Handwerker*innen in Deutschland können durch ihre Mitarbeit in verschiedenen Gremien die Handwerkspolitik aktiv mitgestalten. Diese Möglichkeit nehmen zahlreiche Kolpingmitglieder wahr, die sich dort engagieren. Sie bringen die praktische Erfahrung ihrer täglichen Arbeit ein, zum Beispiel wenn es um Fragen
geht. Der gesetzliche Rahmen dafür ist die Handwerksordnung (HWO). Sie legt Regeln für die Berufsausbildung, das Prüfungswesen und die Ausübung der Berufe fest. In Deutschland gibt es 53 Handwerkskammern, die für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind – drei davon im Erzbistum Paderborn.
Alle fünf Jahre finden Handwerkskammerwahlen statt, bei denen die Gremien neu besetzt werden. So auch im kommenden Jahr 2024. Auf Seiten der Arbeitnehmer*innen sind es Kolping und die Gewerkschaften, die sich für die Benennung von Kandidat*innen engagieren. Sie erstellen eine gemeinsame Liste der Vertretung der Arbeitnehmer*innen. Diese sind Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer und bestimmen über die genannten Themen mit.
Darüber hinaus können sie Mitglieder für die Prüfungsausschüsse der Kammer und der Innungen vorschlagen und bei entsprechenden Voraussetzungen selbst als Prüfer*innen mitarbeiten. Zudem arbeiten sie in den Berufsbildungsausschüssen mit.
Die Arbeitnehmer*innenvertretungen treffen sich mindestens einmal im Jahr zu Klausurtagungen, um sich für ihre ehrenamtliche Tätigkeit weiter zu qualifizieren, Erfahrungen auszutauschen und außerhalb der Sitzungen informelle Gespräche zu führen.