„Segnung im Hinterzimmer ist wenig wertschätzend“ - Erklärung „Fiducia supplicans“ des Vatikans ist halbherzig

20. Dez 2023

„Segnung im Hinterzimmer ist wenig wertschätzend“ - Erklärung „Fiducia supplicans“ des Vatikans ist halbherzig

Am Montag (18. Dezember 2023) hat der Vatikan in seiner Grundsatzerklärung „Fiducia supplicans“ (deutsch: „Das flehende Vertrauen“) geschrieben, dass ab sofort homosexuelle und unverheiratete Paare von der katholischen Kirche gesegnet werden können. Das Dokument betont aber auch, dass eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Zudem dürfen Geistliche den Segen nicht im gottesdienstlichen Rahmen erteilen.

Nach dem kategorischen Nein zur Segnung homosexueller Paare vom 22. Februar 2021 begrüßt das Kolpingwerk Paderborn die veränderte Sichtweise auf dieses Thema. Die Bejahung und Ermöglichung solcher Segnungen ist zunächst einmal der Beginn eines Perspektivwechsels. Der Mensch und seine Lebenswirklichkeit rücken damit stärker in den Fokus seelsorglichen Handelns. Die Grundsatzerklärung kann dazu beitragen, dass homosexuelle Menschen in der katholischen Kirche nicht diskriminiert werden dürfen und geschiedene, wieder verheiratete Menschen nicht vom kirchlichen Leben ausgeschlossen werden dürfen.

Das vatikanische Schreiben geht uns aber nicht weit genug. Es ist der Versuch, pastorale Wirklichkeiten anzuerkennen, ohne in der moralischen Lehre etwas weiterentwickeln zu wollen. „Hier wird etwas anerkannt, was vielerorts bereits Praxis ist. Es erscheint mir halbherzig", sagt Brigitte Viermann, Geistliche Leiterin des Kolpingwerkes Paderborn. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung ausschließlich innerhalb der Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, muss überprüft und der Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden. „Eine veränderte pastorale Sichtweise kann nur dann Wirkung erzeugen, wenn die Lehre dahinter dem auch Rechnung trägt“, so Viermann.

Wenn alle Paare mit ihren Wünschen und Lebenswirklichkeiten ernstgenommen werden sollen, ist die Weisung, die Segnungen nur außerhalb von liturgischen und gottesdienstlichen Formen durchzuführen, nicht zielführend. Hier sind weitere pastorale Handlungsmöglichkeiten wünschenswert.

„Mein seelsorgliches Empfinden sagt mir, dass Segnungen ohne gottesdienstlichen Rahmen im Hinterzimmer, im Treppenhaus oder in der Seitenkapelle dem Anliegen von betroffenen Paaren nicht gerecht werden. Das wäre wenig wertschätzend“, sagt Diözesanpräses Sebastian Schulz und verweist auf das Leitbild des Kolpingwerkes. Dort heißt es: „Gemäß der Würde und Verantwortung aller Getauften wirken wir gemeinsam, eigenverantwortlich und kritisch‐konstruktiv an der Erneuerung und Gestaltung unserer Kirche mit. Für uns ist die Kirche Jesu Christi dort verwirklicht, wo sie durch echte Zuwendung den Menschen dient.“

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